Drohnen Flugverbotszonen Österreich Karte

Drohnenflugverbotszonen Österreich Karte

Drohnen Flugverbotszonen Österreich – Alles, was Drohnenpiloten wissen müssen

Immer mehr Menschen in Österreich nutzen Drohnen – sei es privat für spektakuläre Luftaufnahmen oder gewerblich für Filmproduktionen, Inspektionen und Vermessungen. Doch nicht überall darf geflogen werden. Drohnen Flugverbotszonen in Österreich sind ein entscheidender Faktor, den jeder Pilot kennen und beachten muss. Wer diese Regeln ignoriert, riskiert hohe Strafen, Gefährdungen und rechtliche Probleme.

In diesem Artikel erfährst du umfassend, wo Drohnen nicht fliegen dürfen, welche gesetzlichen Grundlagen gelten und welche Besonderheiten es in Kärnten gibt.


Rechtliche Grundlagen für Drohnenflüge in Österreich

Die Basis bildet die EU-Drohnenverordnung, die seit Ende 2020 europaweit gilt. Sie wird durch nationale Bestimmungen im österreichischen Luftfahrtgesetz ergänzt. Besonders wichtig sind dabei die sogenannten geografischen UAS-Gebiete – also Lufträume, die speziell für Drohnenflüge eingeschränkt oder verboten sind.

Zuständig für die Umsetzung ist die Austro Control GmbH, die im Auftrag des Verkehrsministeriums arbeitet. Sie definiert die Verbotszonen, überwacht deren Einhaltung und stellt Informationen für Piloten bereit.

Wesentliche Punkte:

  • Drohnen dürfen maximal 120 Meter hoch fliegen.

  • Ab 250 Gramm Gewicht ist eine Registrierung und ein Drohnenführerschein Pflicht.

  • Jeder Drohnenflug benötigt eine Haftpflichtversicherung.

  • Flugverbotszonen gelten unabhängig davon, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird.

 

Rechtlicher Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die gesetzlichen Bestimmungen zu Drohnen Flugverbotszonen in Österreich können sich jederzeit ändern.

Für verbindliche Auskünfte und aktuelle Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde:

Austro Control GmbH
Schnirchgasse 17
1030 Wien
Telefon: +43 51703-0
Web: www.austrocontrol.at


Was sind Drohnen Flugverbotszonen?

Unter Flugverbotszonen für Drohnen versteht man Bereiche, in denen der Betrieb von Drohnen untersagt oder nur unter Auflagen möglich ist. Diese Zonen dienen:

  • der Sicherheit des Luftverkehrs,

  • dem Schutz der Bevölkerung,

  • dem Militärschutz,

  • und dem Naturschutz.

Drohnen-Flugverbotszonen können ganze Städte, Flughäfen, Hubschrauberlandeplätze oder auch Naturschutzgebiete umfassen.


Aktuelle Drohnen Flugverbotszonen in Österreich

Flughäfen und Kontrollzonen

Rund um die internationalen Flughäfen Wien, Salzburg, Graz, Innsbruck und Klagenfurt herrschen besonders strenge Regeln. In den Kontrollzonen (CTR) darf nur mit Genehmigung der Flugsicherung geflogen werden. Mini-Drohnen unter 250 Gramm sind bis 30 Meter Höhe teilweise erlaubt, alles andere erfordert eine ausdrückliche Freigabe.

Sicherheitszonen um Flughäfen

Zusätzlich gibt es Sicherheitszonen, die An- und Abflugbereiche schützen. Hier sind Drohnenflüge generell verboten – unabhängig von Gewicht oder Flughöhe.

Spezielle Flugverbotsgebiete

  • Über der Wiener Innenstadt besteht ein dauerhaftes Flugverbot für Drohnen über 250 g. Unterhalb dieser Grenze ist nur ein Flug bis 30 m Höhe erlaubt.

  • Weitere Flugverbotsgebiete gibt es am Neusiedler See, im Rheindelta und in Seibersdorf.

Flugplätze und Heliports

Rund um unkontrollierte Flugplätze gilt ein Radius von 2,5 km als Flugverbotszone. Für Hubschrauberlandeplätze, etwa bei Krankenhäusern, gilt seit 2025 ein 1,5 km-Schutzradius – praktisch bedeutet das ein Dauerverbot, da Rettungshubschrauber jederzeit landen können.

Militärische Zonen

Über militärischen Einrichtungen, Flugplätzen oder Truppenübungsplätzen ist das Drohnenfliegen strengstens untersagt.

Naturschutzgebiete und Nationalparks

In vielen Schutzgebieten, wie den Nationalparks Hohe Tauern oder Gesäuse, sind Drohnenflüge verboten. Grund ist der Schutz von Tierwelt und Natur – insbesondere während der Brutzeit.


Privat oder gewerblich – gibt es Unterschiede?

Früher wurde unterschieden, ob eine Drohne privat oder gewerblich geflogen wird. Heute spielt das keine Rolle mehr. Entscheidend ist allein die Kategorie des Flugs:

  • Open Kategorie: Standardflüge bis 120 m Höhe, ohne Sondergenehmigung.

  • Specific Kategorie: Risikoreichere Flüge, die eine Bewilligung erfordern (z. B. über Menschenmengen oder in Städten).

Für beide gilt: Flugverbotszonen sind immer verbindlich.


Drohnen Flugverbotszonen in Kärnten – Besonderheiten

In Kärnten gelten dieselben Regeln wie im restlichen Österreich, allerdings mit regionalen Schwerpunkten:

  • Flughafen Klagenfurt: Drohnenflüge in der Kontrollzone sind ohne Genehmigung der Flugsicherung verboten. Unter 250 g darf bis 30 m Höhe geflogen werden.

  • Heliports: Klinikum Klagenfurt, Villach, Wolfsberg und andere Krankenhäuser verfügen über Flugverbotsradien von 1,5 km.

  • Sportflugplätze wie Wolfsberg oder Nötsch haben ebenfalls Verbotszonen, die je nach Betrieb aktiv sind.

  • Natur- und Schutzgebiete wie die Nockberge oder der Dobratsch sind für Drohnen meist tabu, um Tiere und Landschaft zu schützen.

Wer in Kärnten fliegen möchte, sollte daher unbedingt vorher prüfen, ob er sich in einer No-Drone-Zone befindet.


Fazit – Sicher und gesetzeskonform fliegen

Die Drohnen Flugverbotszonen in Österreich sind ein zentrales Thema für alle Piloten. Sie schützen Menschen, Tiere, Luftverkehr und sensible Einrichtungen.

Wer eine Drohne fliegen möchte, muss:

  • sich registrieren,

  • einen Drohnenführerschein haben (ab 250 g),

  • eine Versicherung besitzen,

  • und die Flugverbotszonen strikt einhalten.

So vermeidest du nicht nur Strafen, sondern sorgst auch für sichere und verantwortungsvolle Drohnenflüge.

Autor:

Bild von Bernd Broschek BEd
Bernd Broschek BEd

Bernd Broschek ist der Gründer und Geschäftsführer von Ipsom Gmbh und der Marke Drohnenflüge Tirol, einem führenden Anbieter von professionellen Drohnenaufnahmediensten in der Region. Als erfahrener Drohnenpilot bringt Bernd eine tiefe Leidenschaft für Luftbildfotografie und innovative Drohnentechnologie in sein Unternehmen ein.

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